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Dienstag, 6. Juni 2017

Antikorruptionsgesetz darf sektorenübergreifende Versorgung nicht gefährden


Gemeinsame Pressemitteilung des BDC und des  BVOU

Das Antikorruptionsgesetz hat zu einer starken Verunsicherung bei vielen niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten geführt, die seit langem mit Krankenhäusern kooperieren und so zur gewünschten sektorenübergreifenden Versorgung beitragen. Dies geht aus Online-Umfragen hervor, die der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) durchgeführt haben. Den Antworten zufolge werden vielfach bewährte Kooperationsverträge zwischen Niedergelassenen und Kliniken dahingehend überprüft, ob sie mit den Bestimmungen des Antikorruptionsgesetzes kompatibel sind. Doch statt zu größerer Sicherheit führt dieses Vorgehen nicht selten zu mehr Unsicherheit über die künftige korrekte Vertragsgestaltung und in nahezu allen Fällen zu einer schlechteren Bezahlung der Niedergelassenen.

Donnerstag, 20. April 2017

DGCH & BDC: Chirurgische Erkrankungen gehören in die Hand der Chirurgie


Mit dieser eigentlich selbstverständlichen Forderung wenden sich Chirurgen mit Nachdruck gegen Vorstellungen der internistischen Fachgesellschaften, die Chirurgie auf ein rein methodendefiniertes Fach zu reduzieren und die Arbeit der Chirurginnen und Chirurgen nur noch im OP-Saal zuzulassen.

Für uns ist eine Operation immer nur ein – wenn auch wichtiger – Teilschritt in der Behandlung chirurgischer Erkrankungen. Die Kenntnis und vor allem auch die Beherrschung konservativer Therapieoptionen sind von mindestens ebenso großer Bedeutung. Nur in Abwägung aller Möglichkeiten der Behandlung ist die wichtigste Aufgabe der Chirurgie, die Indikationsstellung zu einem operativen Eingriff, im Sinne der Patienten, ausgewogen zu treffen.

Die Tatsache, dass durch moderne Verfahren weniger belastende wenngleich durchaus auch risikobehaftete Prozeduren an die Stelle einer „großen“ Operation treten, spricht erst recht für die Notwendigkeit, Chirurgen mit diesen Möglichkeiten vertraut zu machen, anstatt im Falle von Komplikationen nur noch als Reparaturbetrieb zu fungieren.

Der Ausschluss von Chirurginnen und Chirurgen aus der sogenannten konservativen Behandlungsschiene würde ein irreparables Loch in die Behandlungskette reißen und zu Fehlindikationen und damit zu einem erheblichen Schaden für Patienten führen.

Wir müssen daher streng darauf achten, dass wir uns nicht selber durch eine zu große Fokussierung auf die operative Tätigkeit zu methodendefinierten Handwerkern degradieren und die konservativen diagnostischen und therapeutischen Grundlagen unseres Faches aus dem Auge verlieren.

HIER finden Sie die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der wissenschaftlichen chirurgischen Fachgesellschaften sowie der Berufsverbände zum Statement der Internistischen Fachgesellschaften zum Gebiet Chirurgie.

Donnerstag, 29. Dezember 2016

SAVE THE DATE: Gemeinsamer Workshop


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass laden Sie die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen zu einem gemeinsamen Workshop zum aktuellen gesundheitspolitischen Brennpunkt “Musterweiterbildungsordnung im Fokus” herzlich ein. Unter der Einbeziehung von kammeraktiven Mitgliedern sollen Informationen über die Standpunkte der verschiedenen regionalen Vertretungen zur Kenntnis gebracht und diskutiert werden.

Der gebührenfreie Workshop findet statt am
08. Februar 2017
11.00 – 15.00 Uhr
Langenbeck-Virchow-Haus
Luisenstr. 58/59
10117 Berlin

In Impulsreferaten werden die aktuellen Entwicklungen zur Musterweiterbildungsordnung angesprochen und sollen unter Einbeziehung der Standpunkte der Landesärztekammern intensiv mit dem Auditorium diskutiert werden.

Wir freuen uns sehr, Sie zu unserem Workshop begrüßen zu dürfen und sind uns sicher, dass sich ein lebhafter Gedankenaustausch ergeben wird.

Das detaillierte Workshop-Programm erhalten Sie in Kürze.
Ihre Teilnahme bestätigen Sie uns bitte gern per E-Mail (mail@bdc.de).

Mit den besten Grüßen

Prof. Dr. med. Tim Pohlemann
Präsident
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)

Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Dienstag, 5. Januar 2016

Dr. med. Kalbe zur neuen Facharzttermin-Regelung



Beitrag NDR Fernsehen - Hallo Niedersachsen - 04.01.2016 19:30 Uhr

Eine neue Terminservicestelle soll dafür sorgen, dass Kassenpatienten schneller einen Facharzttermin bekommen. Doch Ärzte und Patienten sind skeptisch, ob das Modell sinnvoll ist. Referatsleiter Niedergelassene Chirurgen des BDC, Dr. med. Kalbe, wurde bei der Arbeit in seiner Praxis begleitet und erzählt, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf den Praxisalltag haben.

Hier geht´s zum Beitrag.

Dienstag, 29. Dezember 2015

Bündnis JUNGE ÄRZTE - Forderung von Vereinbarkeit von Familie und Karriere



Die Vereinbarkeit von Familie und Karriere ist in vielen Branchen und Ländern zunehmend eine Selbstverständlichkeit. Der Arztberuf in Deutschland hat hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Karriere Optimierungsbedarf. Das Bündnis JUNGE ÄRZTE fordert für beide Geschlechter bessere berufliche Rahmenbedingungen. Nur so ist der ärztliche Nachwuchsmangel abzuwenden und die Attraktivität des Arztberufes sowie die Leistungsfähigkeit des Einzelnen zu erhalten. Das Bündnis JUNGE ÄRZTE sieht dringenden Handlungsbedarf, die Vereinbarkeit von Familie und Karriere für Ärztinnen und Ärzte zu verbessern. 

Zahlreiche Umfragen haben gezeigt, dass der Wunsch nach familienfreundlichen Arbeitsbedingungen ein zentrales Anliegen junger Mediziner ist. Nicht planbare und unflexible Arbeitszeiten mit vielen Überstunden, die unzureichend erfasst und ausgeglichen werden, sind vielerorts immer noch Alltag. Zusätzlich erschweren fehlende Kinderbetreuungsangebote oder hierarchische Strukturen mit veralteten Rollenbildern die Vereinbarkeit von Familie und Karriere im Arztberuf.

Die zunehmende Feminisierung des Arztberufes und der wachsende Wunsch von Vätern nach Elternzeit erfordern strukturelle Lösungen, um den ärztlichen Nachwuchsmangel abzuwenden. Junge Ärztinnen und Ärzte wünschen sich Zeit und Raum für ein erfülltes Familienleben.

Die Forderungen und Thesen vom Bündnis JUNGE ÄRZTE finden Sie hier.

Dienstag, 15. Dezember 2015

Professorin Katja Schlosser erhält den FamSurg-Preis 2015

Frau Professor Katja Schlosser, die im BDC das Ressort „Vertreterin der Chirurginnen“ leitet, wurde auf der 196. Tagung der Vereinigung Norddeutscher Chirurgen mit dem FamSurg-Preis für ihr herausragendes Engagement für die Förderung von Frauen und familienfreundlichen Strukturen in der Chirurgie geehrt.

Dafür gründete sie 2013 ein Chirurginnen-Netzwerk, das sich über Xing und Facebook sowie bei lokalen Treffen vernetzt. Damit zeichnet sich Frau Professor Schlosser nicht nur als großartiges Vorbild aus, sondern trägt auch aktiv zur Karriereförderung von Frauen in der Chirurgie bei.

FamSurg ist ein Forschungsprojekt zur Förderung von Frauen und familienfreundlichen Strukturen in der Chirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Mit dem FamSurg-Preis können praxisorientierte oder wissenschaftliche Projekte/Arbeiten oder Engagements ausgezeichnet werden, die zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen und den Frauenanteil in der Chirurgie erhöhen. Der von KARL STORZ gestiftete Preis ist mit 2.500 Euro dotiert. Neben Frau Professorin Schlosser wurde Frau Dr. Steffi Mayer in 2015 mit dem Preis geehrt.

Mittwoch, 7. Oktober 2015

Nicht verpassen: Plusminus mit BDC-Vizepräsidentin Frau Prof. Seifert



Heute Abend (07.10.2015) um 23:15 Uhr wird bei Plusminus das Thema Zweitmeinung aufgegriffen. Auch Frau Prof. Seifert wird bei dem Beitrag „Zu oft, zu viel – Schluss mit überflüssigen Operationen“ zu sehen sein. Am 29. September waren wir beim Dreh im Unfallkrankenhaus Berlin dabei. Sie stellt eine Patientin vor, die sich bei ihr den zweiten ärztlichen Rat eingeholt hat und sich daraufhin gegen eine Operation entschieden hat.

Ab Januar sollen Patienten ein Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung haben. Der BDC setzt auf qualifizierte Erstmeinungen – da die Einholung einer Zweitmeinung in Deutschland nichts Neues ist. Trotzdem wird es nun gesetzlich geregelt. "Plusminus" zeigt, warum die Zweitmeinung in Bezug auf steigende Operationszahlen wichtig sein kann.

Mittwoch, 25. März 2015

Posteraktion: "Angemessene Bezahlung für Frakturbehandlung"



Entstanden ist die Idee für eine Posteraktion, weil wir, die niedergelassenen Chirurgen, täglich frustriert über die unangemessene Bezahlung einer oft sehr anspruchsvollen Frakturbehandlung sind. Wir haben Verständnis für eine Deckelung der ärztlichen Leistungen, weil das System das Geld nicht zur Verfügung stellen kann.

Hier kommt einem schnell der Vergleich zum Tierarzt: Laut Gebührenordnung für Tierärzte wird eine Frakturbehandlung bei Haustieren mit ca. 370 € vergütet. Für Kassenpatienten erhalten niedergelassene Chirurgen bei der gleichen Behandlung lediglich 25 €. Für jeden sichtbar ist bei uns hier ein Maß erreicht, und allen Protesten zum Trotz scheint die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zu einem so genannten GKV-Versorgungs-Stärkungs-Gesetz über die parlamentarischen Hürden zu jagen.

Da alle Kontakte zu maßgeblichen Politikern aus dem Gesundheitsausschuss und die Proteste der KBV und der Berufsverbände ungehört verhallt sind, bleibt uns nur noch die Aufklärung und Agitation in unseren Praxen. 

Als Aufhänger für Gespräche mit Ihren Patienten können Sie die beiliegenden beiden Plakate im Wartebereich aushängen und über das krasse Missverhältnisse unserer pauschalierten Honorare informieren.


Einfach einen A4- oder A2-Farb-Ausdruck machen oder im Copy-Shop anfertigen (lassen).

Hier geht´s zu den Postern.

Dienstag, 13. Januar 2015

Gesundheitspolitik: Das ändert sich im Reformjahr 2015



Krankenhausreform
2015 stehen grundlegende Veränderungen in der Kliniklandschaft an. Krankenhausplanung und -vergütung sollen sich stärker an der Behandlungsqualität orientieren. Häuser mit besonders guten Leistungen sollen belohnt werden, solchen mit schlechten Behandlungsergebnissen drohen Abschläge, wenn sie die Fehler nicht innerhalb eines Jahres beheben. 

Die Eckpunkte des Bundes und der Länder geben vor, dass Gelder in Zukunft „zielgenauer“ eingesetzt werden sollen. Das sind z.B. eine verbesserte Notfallvergütung, Maßnahmen zur Mengensteuerung, einer bessere Berücksichtigung der Kostensituation von Kliniken bei der Berechnung von Fallpauschalen und Qualitätszuschlägen für Universitätskliniken. Ein Strukturfonds soll dabei helfen, Überkapazitäten abzubauen, Klinikstandorte zu konzentrieren und Krankenhäuser in nicht akutstationäre, lokale Versorgungseinrichtungen umzuwandeln. Dieser Fonds soll einmalig mit 500 Millionen Euro gefüllt werden – mit Mitteln aus dem Gesundheitsfonds. Voraussetzung für die Förderung aus dem Fonds: Nur solche Projekte bekommen Geld, an denen sich das jeweilige Bundesland in gleicher Höhe beteiligt.

Versorgungsstärkungsgesetz
Eines der meist diskutierten gesundheitspolitischen Gesetzesvorhaben, ist das sogenannte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), welches vom Bundeskabinett am 17. Dezember beschlossen wurde. Anfang 2015 werden voraussichtlich die parlamentarischen Beratungen beginnen. Erste Lesung im Bundestag:16. Januar. Voraussichtlich Mitte 2015 könnte das Gesetz dann in Kraft treten. 

Die von der niedergelassenen Ärzteschaft größtenteils abgelehnte Wartezeiten-Regulierung samt Terminservice-Stellen soll allerdings erst sechs Monate später wirksam werden. Weitere heftig kritisierte Regelungen sind die Umwandlung der Kann- in eine Soll-Regelung beim Praxisaufkauf durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), eine stärkere Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung sowie eine Vorgabe zur künftigen Struktur der Vertreterversammlungen von KBV und KVen (Parität von Haus- und Fachärzten).

Anti-Korruptionsgesetz
Ärzte, die der Bestechung überführt werden, müssen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Die Bundesregierung will das Gesetz schon im Januar auf den Weg bringen. Dafür wird der Gesetzgeber einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch schaffen.

E-Health-Gesetz
Die Telematik-Infrastruktur soll schnellstmöglich aufgebaut und genutzt werden. Geplant ist auch, die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte zu beschleunigen. 

Präventionsgesetz
Das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ wurde am 17. Dezember vom Bundeskabinett beschlossen. Wann es in Kraft treten soll, steht aber noch nicht fest. 

Ziel des Präventionsgesetzes ist die Gesundheitsförderung der Bürger in Kita, Schule und Betrieb. Die Leistungen der Kassen zur Früherkennung von Krankheiten sollen weiterentwickelt und das Zusammenwirken von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) und Arbeitsschutz verbessert werden. Zum Beispiel sollen die „U-Untersuchungen“ bei Kindern ausgeweitet werden. Ärzte sollen Patienten künftig Präventionsempfehlungen geben, etwa für konkrete Vorsorgekurse. Kassen sollen den Plänen zufolge bald sieben Euro pro Versichertem für primäre Präventionsleistungen bereitstellen (Richtwert). Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die jährlichen Mehrausgaben der Kassen auf bis zu 270 Millionen Euro ab 2016.

Weitere Änderungen:

Approbationsordnung für Ärzte
Künftig muss jede Universität ihren Medizinstudiums-Absolventen, sofern sie dies wünschen, für vier Monate einen PJ-Platz in der Allgemeinmedizin anbieten; ab Oktober 2015 gilt das zunächst für zehn Prozent der Absolventen eines Prüfungsjahrgangs, ab Oktober 2017 für 20 Prozent, ab 2019 dann für alle Medizinabsolventen. Die Neuregelung ist Bestandteil der bereits 2012 beschlossenen Änderung der Approbationsordnung für Ärzte. 

Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds
Der Steuerzuschuss des Bundes für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird wieder leicht angehoben, und zwar um eine Milliarde auf 11,5 Milliarden Euro. Ab 2016 soll der Bundeszuschuss auf 14 Milliarden Euro und damit wieder auf seine gesetzlich vorgesehene Höhe angehoben werden, ab 2017 bei 14,5 Milliarden Euro fixiert werden. Dies steht im Haushaltsbegleitgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat.

GKV-Beiträge
Zum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz zur GKV auf 14,6 Prozent (bisher 15,5 Prozent) gesenkt. Diesen Satz zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Es entfällt der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, den nur die Mitglieder zu zahlen hatten. Dafür kann jede Kasse einen Zusatzbeitrag von den Mitgliedern erheben, über dessen Höhe sie selbst entscheidet. 

Montag, 1. Dezember 2014

E-Health braucht Datenschutz


Für die Akzeptanz von E-Health und der Telematik im Gesundheitswesen sind Datenschutz und Datensicherheit unabdingbare Voraussetzungen. Weitgehende Übereinstimmung gab es in der Auffassung, dass Deutschland, statt eigene, neue technische Lösungen zu entwickeln, sich an den international erprobten Standards anpassen sollte.

In Deutschland werde viel über Probleme, die durch E-Health entstehen könnten, gesprochen, statt über damit verbundene Potenziale, bemängelte Britta Böckmann, Medizininformatikerin an der Fachhochschule Dortmund. Während etwa in Dänemark schon sämtliche Gesundheitsdaten elektronisch erfasst seien und in den USA mit Erkenntnissen aus elektronisch erfassten Daten Patienten behandelt würden, habe in Deutschland der Fehlstart der elektronischen Gesundheitskarte vieles blockiert, sagte Böckmann. "Dadurch wurde die Stimmung für E-Health in eine falsche Richtung gebracht", sagte sie.

Arno Elmer, seit Januar 2012 Hauptgeschäftsführer der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH), kündigte für das dritte Quartal 2015 die Erprobungsphase für die Telematikinfrastruktur an. Sie solle ein hochsicheres, interoperables Netz für alle Beteiligten im Gesundheitswesen bieten. "Es wird keinen zentralen Server sondern eine Vernetzungslösung geben", sagte Elmer. "Die Daten bleiben da, wo sie jetzt schon sind." Aus Sicht des Datenschützers ist die Tatsache, dass die Telematikinfrastruktur ohne zentrale Speicherung in einem geschützten Netz stattfinden solle, sehr zu begrüßen, sagte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. "Eine Verbesserung der medizinischen Versorgung durch E-Health ist nur mit einer medizinischen und informationellen Selbstbestimmung möglich", sagte Weichert.

Die Medizininformatikerin Böckmann sprach sich gleichwohl für ein Opt-Out-Modell aus. Dies bedeute, dass Patienten, die ihre Daten nicht auf elektronischem Wege übermittelt haben wollten, dies explizit ablehnen müssten. Auf diesem Wege, so zeigte sich Böckmann zuversichtlich, sei auch der Widerstand der niedergelassenen Ärzte, die einen zeit- und kostenaufwändigen Mehraufwand durch die Gesundheitskarte befürchteten, aufzulösen. "So würde eine Routine bei der Datennutzung geschaffen", sagte sie. Für eine detaillierte Selbstbestimmung sprach sich hingegen Björn Bergh, Direktor des Zentrums für Informations- und Medizintechnik am Universitätsklinikum Heidelberg aus. "Es geht nicht nur um Opt-in oder Opt-out", sagte er. Der Patient selber müsse entscheiden dürfen, welche Daten übermittelt werden dürfen. "Er muss sagen dürfen, das will ich drin haben und das nicht."

Datensicherheit ist auch aus Sicht der Krankenkassen sehr wichtig, sagte Christoph J. Rupprecht von der AOK Rheinland/Hamburg. Der Telematikinfrastruktur bescheinigte er, auf einem guten Weg zu sein. "Andere Verfahren sind nicht sicherer", so Rupprecht, der sich zugleich ein deutlicheres Bekenntnis der Ärzte zur Telematikinfrastruktur wünschte. Die Argumentation der Ärzteschaft gegen die elektronische Krankendatenerfassung, die sich auf das Patientengeheimnis und die informationelle Selbstbestimmung berufen würde, sei vorgeschoben, urteilte Datenschützer Weichert. Die Einwendungen hätten "nichts mit Datenschutz sondern nur mit ökonomischen Interessen zu tun", sagte er.

(Quelle: PM vom Deutschen Bundestag)

Freitag, 28. November 2014

Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen: BÄK für Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften


Berlin·Die Bundesärztekammer und der Verband der leitenden Krankenhausärzte haben sich für eine Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften nach § 136a SGB V ausgesprochen und dem Gesetzgeber einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für eine Gesetzesnovelle unterbreitet. Die 2013 in das Sozialgesetzbuch V aufgenommene Vorschrift hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft dazu verpflichtet, in ihren Beratungs- und Formulierungshilfen für Verträge der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer Empfehlungen abzugeben, die sicherstellen, dass Zielvereinbarungen, welche auf finanzielle Anreize abstellen, ausgeschlossen sind. 

Zwar hatte die DKG im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer im Mai 2013 entsprechende Empfehlungen veröffentlicht. Auswertungen von Arbeitsverträgen zeigen jedoch, dass viele Krankenhausträger weiterhin Verträge aufsetzen, die diesen Empfehlungen nicht gerecht werden.

Aus diesem Grund haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer unter Mitwirkung des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte die Empfehlungen überarbeitet. Danach sollen nunmehr auch keine Zielvereinbarungen mehr geschlossen werden, die sich auf Leistungskomplexe bzw. Leistungsaggregationen oder Case-Mix-Volumina erstrecken. Vor dem Hintergrund dieser Neufassung halten die Bundesärztekammer und der Verband der leitenden Krankenhausärzte jedoch darüber hinaus auch eine Änderung der Vorschrift des § 136a SGB V selbst für erforderlich, die diese Änderungen und Ergänzungen aufgreift.

(Quelle: PM der BÄK)

Donnerstag, 27. November 2014

E-Health-Gesetz soll kommen


Noch bis Ende 2014 will die Bundesregierung den Entwurf eines E-Health-Gesetzes vorstellen. Erste Inhalte wurden auf dem 5. Nationalen Fachkongress Telemedizin vorgestellt.

Das Gesetz soll zum Beispiel klare Fristen für Notfalldaten und Entlassbriefe  auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) enthalten. Weiterhin soll die Telematik-Infrastruktur für weitere Anwendungen im Gesundheitsbereich geöffnet werden.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt immer mehr zu. Wichtig ist jetzt, Bevölkerung und  Akteure des Gesundheitswesens mitzunehmen. Eine erfolgreiche Umsetzung kann nur mit Unterstützung der Ärzte gelingen.

Laut Bundesgesundheitsministerium sprechen drei Gründe für die Telemedizin, E-Health und Co.: Die Versorgung kann erstens verbessert werden, zweitens auch flächendeckend sichergestellt werden und drittens bietet die Digitalisierung Chancen für Innovationen und den Wirtschaftsstandort Deutschland.


(Quelle: OPG)

Dienstag, 25. November 2014

Einladung zur Pressekonferenz, 27.11.2014, 10:30 Uhr "Versorgungsstärkungsgesetz - Eine Mogelpackung?"



Einladung zur Pressekonferenz
am Donnerstag, den 27. 11. 2014, 10:30 Uhr
Tagungszentrum der Bundespressekonferenz, Raum I, II, III
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin


„ Versorgungsstärkungsgesetz – Wird die Versorgung der Bürger wirklich gestärkt?“
Zweitmeinung, Wartezeiten, Krankenhäuser – „Eine Mogelpackung soll zum Gesetz werden!“

Sehr geehrte Damen und Herren,


der Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) veranlasst uns zu dieser Pressekonferenz, da die Auswirkungen zu einer Staatsmedizin mit destruktiven Einflüssen für die Bürger, Versicherten, Patienten und allen Berufsgruppen und Institutionen führen und eine Gefahr für die bestehenden und zukünftigen Strukturen des Gesundheitswesens sind.
Als Referenten stehen Ihnen bei der Pressekonferenz Rede und Antwort:
  • Prof. Dr. med. Hans-Peter Bruch, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Chirurgen (BDC)
  • Dr. med. Hans-Friedrich Spies, Vizepräsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI)
  • Dr. med. Johannes Flechtenmacher, Präsident Bundesverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
  • Dr. med. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbandes der Urologen
  • Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e.V.

Freitag, 7. November 2014

Versorgungsstärkungsgesetz – Wird die Versorgung der Bürger wirklich gestärkt?


Der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), Prof. Hans-Peter Bruch, nimmt dazu wie folgt Stellung:

Der Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes versucht Fehlentwicklungen und Strukturverwerfungen im Medizinsystem, die in den letzten Jahrzehnten entstanden sind, auszugleichen. Entscheidender Grund ist die demographische Entwicklung, welche die Sozialsysteme in sehr absehbarer Zeit an ihre finanziellen Grenzen führen wird. Die Vorgaben des deutschen Ethikrates lauten: Straffung der Organisation, Abbau von Überkapazitäten, Vermeidung von Verschwendung. Diese Vorgaben sollten eigentlich zu jeder Zeit gelten.

Aus Sicht der deutschen Chirurgen stellen sich die Entwürfe im Gesetz folgendermaßen dar:

Thema Wartezeiten: die Politik macht sich zum Anwalt der Patienten, folgt dabei wahltaktischen Überlegungen und schreibt die populistische Maßnahme der Praxis-Wartezeitenverkürzung in das Gesetz. Wer nicht zeitnah einen Termin bekommt, soll über die „Servicestelle“ einen Termin angeboten bekommen. Nur: Den müssen die Patienten annehmen. Die freie Arztwahl, ein hohes Gut im System der Freiberuflichkeit, ist damit außer Kraft gesetzt. Nach vier Wochen sollen Patienten ohne Termin das Recht haben eine Klinik aufzusuchen. Nur: wer soll den Patienten dort behandeln? Der Oberarzt, der dringend auf Station gebraucht wird? Zusätzliche Ärzte? Nichts steht im Entwurf wie, was durch wen finanziert werden soll. Die Kliniken selbst sind zum Notfall geworden, haben nicht genug Personal, rund 50 Prozent schreiben rote Zahlen, 30% stehen vor dem Aus! Wartezeiten-Verkürzung, wie? Das kann sich jeder selbst ausrechnen.

Thema Facharzt-Standard: Der Facharztstandard kann nach dem Gesetz-Entwurf in keiner Weise gewährleistet werden. Die von der Service-Stelle an ein Krankenhaus verwiesenen Patienten hätten nicht einmal die Garantie, dass sie dort von einem Facharzt behandelt werden. Dazu heißt es im Entwurf lapidar: „Die Behandlung im Krankenhaus hat nicht zwingend durch Ärzte mit einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erfolgen.“ Dies spricht für sich und kann nicht im Interesse der Patienten sein.

Thema: Zweitmeinung: die Politik wirbt für das Recht auf eine medizinische Zweitmeinung. Dies ist nicht neu. Wenn es um medizinische Entscheidungen geht, hat jeder Patient heute schon das Recht auf eine Zweitmeinung. Eine Zweitmeinung erfordert Zeit und sie ist eine medizinische Leistung, welche nur von Fachleuten erbracht werden kann. Dokumentation und Honorierung müssen geregelt werden. Außerdem muss man vermieden, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen eine Zweitmeinung anbietet. Denn der medizinische Dienst ist Partei und nur allzu leicht könnten ökonomische Überlegungen im Sinne der Kosteneinsparung in die Auskünfte eingehen. Wollen Sie als Patient nicht einen frei wählbaren, unabhängigen Arzt für Ihre Zweitmeinung?

Thema Abbau/Aufkauf von Arztsitzen: die Politik will massiv Arztsitze abbauen. Betrachtet man die Verteilung von Facharztsitzen aus den verschiedenen medizinischen Gebieten, erkennt man unschwer über- und unterversorgte Regionen in Deutschland. Eine Vielzahl von Studien hat bewiesen, dass eine hohe Arztdichte unmittelbar mit steigenden Kosten im Gesundheitssystem verbunden ist. Deshalb scheint es auf den ersten Blick sinnvoll, staatlich regelnd einzugreifen, wenn eine adäquate Verteilung von Arztsitzen durch die ärztliche Selbstverwaltung nicht sichergestellt werden kann. Als Bürger muss man jedoch wissen, dass diese Regelung und deren Kosten so angelegt wurden, dass die Politik den Ärzten und letztlich den Patienten alle negativen Folgen auferlegt. Denn: Eine Facharztpraxis erfordert hohe Investitionen. Der Arzt erwirbt damit Eigentum. Dieses Eigentum ist durch Rechtsnormen geschützt. 


Der Verkauf der eigenen Praxis ist in der Regel ein geplanter Teil der Alterssicherung. Durch den Aufkauf von Arztsitzen in überversorgten Gebieten würden in relativ kurzer Zeit 25 000 Praxen wegfallen. Für die Patienten bedeutet dies weitere Wege, längere Wartezeiten, Verlust ihres Vertrauens-Arztes, Einschränkung der Arztwahl. Für die Ärzte bedeutet es einen unerhörten staatlichen Eingriff in die Eigentumsrechte. Wenn, wie zu vermuten, der Wert einer Praxis entsprechend der finanziellen Abschreibung definiert werden sollte, würde dies einer Zwangsenteignung gleichkommen. Eine vernunftgeleitete Regelung lässt sich bislang nicht erkennen. 

Der Vorsitzende der KBV Herr Kollege Gassen hat es auf den Punkt gebracht: "Wir sagen den jungen Kollegen und Kolleginnen Du sollst Dich in der Region niederlassen - wir wissen aber nicht, ob sich die Versorgungssituation ändert und wir die Praxis in zehn Jahren wieder aufkaufen müssen. Wir wissen auch nicht, ob die Kommune in ein oder zwei Jahren ein MVZ dort eröffnen wird." Wer wollte das Risiko einer Niederlassung dann noch eingehen? Und wie soll die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung so gesichert werden?“

Thema „Medizinische Versorgungszentren“: Um die Versorgung in der Fläche zu gewährleisten, sollen die Gemeinden das Recht erhalten, MVZs zu eröffnen. Dieses Recht wurde jedoch den Kliniken längst schon zugestanden. Finanzierung? Fehlanzeige! Nicht für die Kliniken und schon gar nicht für die in entlegeneren Gebieten oft finanzschwachen Gemeinden. Was dies auf Dauer für die Patienten bedeuten würde ist nicht abzusehen. Mit freier Arztwahl oder kürzeren Wartezeiten ist dann jedenfalls nicht mehr zu rechnen.

Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet eine wirklich gute funktionierende Sektor übergreifende Versorgung - eine Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Niedergelassene Fachärzte würden eng mit ihren Kollegen in den Kliniken kooperieren, ohne überflüssige Doppeluntersuchungen, zeitnah im Management. Der Patient würde sich aufgehoben fühlen und nicht wie ein Ping-Pong-Ball über sinnlose bürokratische Grenzen wechseln müssen.
Doch dafür ist eine Reihe von Maßnahmen nötig, die von Politik, Ärzteschaft, Krankenhausgesellschaft und Anderen vernunftgeleitet und mit Augenmaß angelegt werden muss. 

    1. Konzentration und Spezialisierung von Kliniken, Abbau von Bettenüberkapazitäten.
    2. Eine Sektor übergreifende Weiterbildung auf dem Weg zum Facharzt. Denn die Ambulantisierung der Medizin schreitet voran und immer mehr Inhalte der Weiterbildung können von den Klinken nicht mehr angeboten werden. Junge Ärzte müssen in Kliniken und Praxen weitergebildet werden.
    3. Damit wird eine Sektor übergreifende Bezahlung a) der Weiterbildung, b)medizinischer Leistungen zum Gebot der Stunde.
Eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung, wie sie im Koalitionsvertrag definiert wird, kann nur auf diese Weise aufrechterhalten werden. Kleinere Kliniken werden nach der neuen Weiterbildungsordnung nicht mehr ausreichend Assistenten weiterbilden dürfen, um den Klinikbetrieb aufrechterhalten zu können. Ein Sektor übergreifendes Consultant System würde den Bestand sichern und dem Patientenwohl dienen. Damit wäre eine effektive Verzahnung der Sektoren gegeben.

Allein Patientenströme durch Gesetze lenken zu wollen, ohne die erforderlichen strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, erscheint also wenig hilfreich - es sei denn man hätte die von Herrn Lauterbach seit langem geforderte Abschaffung des niedergelassenen Facharztes im Visier. Damit aber würde eine wesentliche Säule der hervorragenden ambulanten Patientenversorgung in Deutschland geopfert. Und dies wäre sicher nicht im Sinne der Patienten.

„Man dürfe nicht die Frösche fragen, wenn man den Sumpf austrocknen wolle“, ist eine oft gehörte aber nicht sonderlich kluge Begründung für politisches Handeln, beraten von ökonomiegetrieben Entscheidern, fernab von begründeten Argumenten medizinischer Fachleute.

Es bleibt im Sinne des Patientenwohles und einer guten medizinischen Versorgung, auch in Zukunft, zu hoffen, dass das Versorgungsstärkungsgesetz in seiner endgültigen Form, deutliche Modifikationen erfahren wird, die den begründeten Argumenten der Leistungsträger im Medizinsystem, namentlich der Ärzte, Rechnung tragen und damit vor allem auf das Patientenwohl abheben!

Dienstag, 4. November 2014

Vergütungsreport: Klinikärzte können sich über mehr Geld freuen


Die deutschen Kliniken haben im Vergleich zum Vorjahr die Gehälter ihrer nichtärztlichen Führungskräfte um durchschnittlich 2,8 Prozent und die der Ärzte um 2,9 Prozent angehoben. Die Gehaltsunterschiede sind dabei beträchtlich.

Dies geht aus dem Vergütungsreport „Ärzte, Führungskräfte & Spezialisten in Krankenhäusern“ der Managementberatung Kienbaum hervor. Ein ärztlicher Direktor verdient danach im Schnitt 133.000 Euro und damit nur knapp halb so viel wie ein Chefarzt. Dieser erhält Jahresgesamtbezüge von durchschnittlich 280.000 Euro. Die Vergütung eines Krankenhaus-Geschäftsführers liegt bei 190.000 Euro im Jahr, während ein Facharzt im Schnitt 84.000 Euro erhält. In den Gehaltsreport sind die Daten von 2.627 Mitarbeitern aus 100 Krankenhäusern eingeflossen.

Je höher die Mitarbeiter in der Unternehmenshierarchie stehen, desto stärker die Gehaltsunterschiede: Die Bandbreite der Gehälter der nichtärztlichen Führungskräfte und Spezialisten reicht von weniger als 40.000 Euro bis 200.000 Euro jährlich. Doch 42 Prozent der Spezialisten und Führungskräfte verdienen zwischen 60.000 und 80.000 Euro im Jahr.

Noch größer ist die Gehaltsspanne bei den Chefärzten: Diese reicht von 80.000 Euro bis über 750.000 Euro, wobei der Chefarzt mit der höchsten Vergütung fast das Zehnfache erhält wie der Chefarzt mit dem geringsten Einkommen. 37 Prozent der Chefärzte verdienen durchschnittlich zwischen 125.000 Euro und 200.000 Euro im Jahr.

(Quelle: Kienbaum)

Samstag, 1. November 2014

Countdown für Einsendungen zum „Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen“ läuft


Berlin -  Bis zum 15. Dezember läuft der Endspurt für die Einsendungen zum „Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen“. Mit diesem Preis zeichnet der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) jährlich herausragende Presseartikel aus, in denen die Deutsche Chirurgie aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und mit abgebildeter Hintergrundrecherche dargestellt wird. Der Verband fördert mit dieser Auszeichnung die mediale Thematisierung anspruchsvoller medizinischer und gesundheitspolitischer Inhalte.

Eingesendet werden können Texte aus allen Printmedien des deutschsprachigen Raumes, bzw. aus deren Online-Portalen. Die eingesendeten Texte müssen in diesem Jahr – 2014 – erschienen sein. Die Bewerbung erfolgt per Mail oder Brief an die Pressestelle des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen, presse@bdc.de.

Über die Vergabe des Preises entscheidet der Vorstand des BDC. Die Preisträger werden im Rahmen des Bundeskongresses Chirurgie geehrt und erhalten den Preis (dotiert auf 1500 Euro) vom Präsidenten.

Der nächste Bundeskongress Chirurgie findet vom 27.02. bis 01.03. 2015 in Nürnberg, Messe NCC Ost, statt.

Dienstag, 7. Oktober 2014

Medizin-Nobelpreis für Entdeckung des Orientierungssinns



Das Nobel-Komitee in Stockholm hat drei Forscher für ihre Entdeckung eines inneren Navigationssystems im Gehirn ausgezeichnet. Der Nobelpreis für Medizin und Physiologie 2014 geht zur Hälfte an John O'Keefe, Neurowissenschaftler aus London. Die zweite Hälfte teilen sich die norwegischen Hirnforscher May-Britt und Edvard Moser aus Trondheim.
Die Forscher haben Zellen entdeckt, die ein Positionierungssystem im Gehirn bilden und damit für das räumliche Denken verantwortlich sind. 

Sie haben sich mit der Frage beschäftigt, wie sich das Gehirn orientiert: Wie wissen wir, wo wir sind? Wie können wir den Weg von einem Ort zum anderen finden? Und wie speichert das Gehirn diese Information, damit wir beim nächsten Mal den Weg wieder finden?
Die höchste Auszeichnung für Mediziner ist mit umgerechnet 870.000 Euro dotiert.

Quelle: Spiegel online

Freitag, 19. September 2014

Krankenhausstatistik: Immer mehr Patienten in immer weniger Kliniken



Wiesbaden - Das Statistische Bundesamt hat die neue Krankenhausstatistik veröffentlicht. Danach sank 2013 die Zahl der Kliniken in Deutschland um ein Prozent auf 1995 Häuser. Die Zahl der Betten  sank um knapp zwei Prozent auf 501.000. Trotzdem wurden mehr Patienten behandelt. Die Zahl der stationär behandelten Patienten stieg von 18,6 Millionen auf knapp 18,8 Millionen. Die Bettenauslastung lag mit 77,4 Prozent auf Vorjahresniveau.

Die Verweildauer für eine stationäre Behandlung ist im vergangenen Jahr dagegen erneut gesunken: von 7,6 auf 7,5 Tage.

Zugenommen hat die Zahl der Beschäftigten in den Kliniken. Insgesamt arbeiten dort 865.000 Vollzeitkräfte, die Zahl der tatsächlichen Mitarbeiter ist aufgrund von Teilzeitbeschäftigung höher.

In der stationären Versorgung arbeiten derzeit 147.000 Ärzte, gerechnet als Vollkräfte. Dies ist ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Zahl der Vollzeitkräfte in der Pflege nahm um 0,9 Prozent auf 316.000 zu, am stärksten stieg die Zahl der Mitarbeiter in den anderen Bereichen (plus 3,3 Prozent auf 402.000).


(Quellen: Statistisches Bundesamt/Ärztezeitung)

Mittwoch, 3. September 2014

Junge Ärzte wollen in die Stadt…..und möglichst flexibel arbeiten


Berlin/Trier - Eine große Umfrage unter Medizinstudierenden zeigt eindeutige Präferenzen der künftigen Ärzte: Es zieht sie in die Städte. Etwa die Hälfte der 11.462 Befragten gibt an, dass sie auf keinen Fall in einer Ortschaft mit weniger als 2.000 Einwohnern arbeiten möchten. 

Dies ergab das „Berufsmonitoring Medizinstudenten“, das die Universität Trier im Auftrag der KBV durchgeführt hat. Es ist bereits die zweite Befragung dieser Art, die sich mit den Berufswünschen von Medizinstudierenden befasst.

Hamburg und Berlin hoch im Kurs
Auf die Frage, in welchen Regionen die Studierenden später gerne arbeiten möchten, werden vor allem die urbanen Zentren wie Hamburg (63 Prozent), Berlin (49 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (51 Prozent) genannt. Aber auch die industriestarken Flächenländer Bayern und Baden-Württemberg sind mit 56 und 58 Prozent hoch im Kurs. Abgeschlagen liegen Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Thüringen am Ende der Tabelle bei Werten um 20 Prozent.

Die spannendsten Aussagen der Studie hier:

  • Mit 5,4 Prozent Anteil gibt es die meisten Medizinstudenten in Freiburg
  • 42,3 Prozent werden ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen
  • 50,7 Prozent haben bereits praktische Erfahrungen vor dem Studium gesammelt
  • Bei über 24 Prozent sind oder waren auch die Eltern Mediziner 
  • Mit 24,6 Prozent wollen die meisten Studis später eine Festanstellung in einem Krankenhaus
  • 8,3 Prozent der Studenten würden eine Ausbildung in der Chirurgie bevorzugen
  • Für 25,2 Prozent kommt eine Ausbildung in der Chirurgie infrage
  • Für 35 Prozent kommt die Chirurgie überhaupt nicht in Frage
  • 69,3 Prozent ist es wichtig, Familie und Beruf vereinbaren zu können
  • 45,9 Prozent ist es bei der Wahl des Fachgebietes wichtig, flexibel, z. B. in Teilzeit arbeiten zu können
  • Mehr als jeder Fünfte informiert sich auf den Internetseiten von Verbänden zu Tätigkeitsprofilen, Anforderungen usw.
  • 48,9 Prozent der Studierenden glauben, dass innerhalb der Medizin das Fachgebiet der Chirurgie am meisten geschätzt wird
  • 89,1 Prozent geben an, dass unter den Kommilitonen die Chirurgie das höchste Ansehen genießt
  • 74,9 Prozent meinen, dass unter den praktizierenden Medizinern die Chirurgie das höchste Ansehen genießt
  • 50,6 Prozent begrüßen es, dass immer mehr bislang ärztliche Aufgaben an Assistenten und qualifizierte Pflegekräfte übertragen werden sollen

Montag, 31. März 2014

131. DGCH-Kongress in Berlin - News aus den Pressekonferenzen


Dr. House und Dr. Heilmann - Wie vermitteln Fernseh-Serien Medizin?
Dr. Marion Esch studierte Medienwissenschaften und Politologie an der Technischen Universität Berlin und promovierte dort am Institut für Medienwissenschaften. Seit 2002 leitet Sie die Initiative MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technologie und Chancengleichheit in fiktionalen Formaten). Esch: „Was macht Spielfilme und Serien für die Wissenschaftskommunikation interessant? Es ist nicht allein die Tatsache, dass sie im Vergleich zu traditionellen Formen der Wissenschaftskommunikation sehr viel höhere Reichweiten erzielen und auch bildungsferne Bevölkerungsschichten ansprechen. Verschiedene Studien zeigen zudem, dass sich Spielfilme und Serien auch stärker auf die berufsrollenbezogene Bildung auswirken als informationsorientierte Medienformate. In den vornehmlich auf privaten Sendern ausgestrahlten amerikanischen Serien und Spielfilmen sind MINT-Themen und -Milieus auf dem Vormarsch. Als ProtagonistInnen und ActionheldInnen treten solche MINT-Figuren nicht mehr nur im Science-Fiction-Genre, in Krimis, Agententhrillern, Katastrophenfilmen und Dramen in Erscheinung. Zunehmend sind sie auch im Animationsgenre und in humorvollen Comedyformaten vertreten. In Deutschland nimmt der Druck auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu, den öffentlichen Mehrwert ihrer gebührenfinanzierten fiktionalen Fernsehunterhaltung nachzuweisen und sich im Zuge der Einführung der Haushaltsabgabe auch intensiv um die jüngeren Publikumsschichten zu bemühen. Daher dürfte auch die Bereitschaft von Sendern wachsen, ihr Profil durch (MINT-)Quality-TV-Formate zu schärfen. Denn die Erfahrungen aus den USA lehren, dass die amerikanischen Sender jüngere und gebildete, kaufkräftige Publikumsschichten mit Quality-TV-Formaten zurückerobert haben.“

Plastische Chirurgie: Lebensqualität durch Wiederherstellung von Körperform und Funktion
Die moderne plastische Chirurgie ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen medizinischen Versorgung, da sie Wiederherstellungsverfahren nahezu aller angeborenen und erworbenen Defektzustände vorhält und damit die Lebensqualität betroffener Patienten verbessert. Professor Dr. med. Peter M. Vogt, Vertreter der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) im Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC): „Unser Ziel ist es, die Körperform und sichtbar gestörte Körperfunktionen wiederherzustellen oder zu verbessern. Plastische Chirurgen verfügen neben der chirurgischen Basisausbildung durch ihre spezielle Weiterbildung in den sogenannten vier Säulen Rekonstruktive Chirurgie – Handchirurgie –Verbrennungschirurgie – Ästhetische Chirurgie über die notwendigen Spezialkenntnisse, um angeborene Fehlbildungen, durch Unfall, Verbrennungen oder Tumorerkrankungen erworbene Defektzustände sowie ausgedehnte Gewebezerstörungen nach Infektionen erfolgreich zu behandeln. Die plastische Chirurgie stellt heute Gewebsverluste der Körperoberfläche vorzugsweise durch körpereigenes Gewebe mittels spezieller Transplantate auch unter Einsatz mikrochirurgischer Operationsmethoden und mittlerweile auch durch Zelltransplantationen im Gesicht, an Kopf und Hals, Brust- und Bauchwand und im Bereich der Gliedmaßen wieder her. Speziell an der Hand und den Gliedmaßen führen Ersatzoperationen bei angeborenen Fehlbildungen, unfallbedingtem Verlust oder Lähmungen zu einer Funktionsverbesserung. Auch noch Jahre nach einem Unfall sind Wiederherstellungsoperationen möglich und erhöhen die Lebensqualität der Patienten.“