Donnerstag, 27. November 2014

E-Health-Gesetz soll kommen


Noch bis Ende 2014 will die Bundesregierung den Entwurf eines E-Health-Gesetzes vorstellen. Erste Inhalte wurden auf dem 5. Nationalen Fachkongress Telemedizin vorgestellt.

Das Gesetz soll zum Beispiel klare Fristen für Notfalldaten und Entlassbriefe  auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) enthalten. Weiterhin soll die Telematik-Infrastruktur für weitere Anwendungen im Gesundheitsbereich geöffnet werden.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt immer mehr zu. Wichtig ist jetzt, Bevölkerung und  Akteure des Gesundheitswesens mitzunehmen. Eine erfolgreiche Umsetzung kann nur mit Unterstützung der Ärzte gelingen.

Laut Bundesgesundheitsministerium sprechen drei Gründe für die Telemedizin, E-Health und Co.: Die Versorgung kann erstens verbessert werden, zweitens auch flächendeckend sichergestellt werden und drittens bietet die Digitalisierung Chancen für Innovationen und den Wirtschaftsstandort Deutschland.


(Quelle: OPG)