sagen: Unabdingbar ist für uns auch künftig
eine kollektivvertragliche Regelung zur Sicherstellung der medizinischen
Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Wir halten es weiterhin für den
richtigen Weg, dass der Sicherstellungsauftrag für den ambulanten Bereich durch
die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen soll. Wir wollen, dass die
Beteiligten in einem selbstverwalteten Gesundheitswesen als Partner auf
gleicher Augenhöhe handeln.
sagt: Die SPD geht davon aus, dass der
Sicherstellungsauftrag bei den KVen verbleibt.
sagen: Wir gehen davon aus, dass der
Sicherstellungsauftrag für die ambulante ärztliche Versorgung weiterhin bei den
Kassenärztlichen Vereinigungen liegen wird. Allerdings wird die Versorgungsplanung
und die Sicherstellung mehr und mehr sektorenübergreifend erfolgen müssen. Zu
erwägen wäre, den mit dem Versorgungsstrukturgesetz ermöglichten „Gemeinsamen
Landesgremium“, bestehend aus Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen und
Landeskrankenhausgesellschaft eine stärkere Stellung einzuräumen.
sagt: Solange überzeugende Alternativen
fehlen, spricht sich die FDP für eine Beibehaltung der bestehenden Strukturen
aus. Wer die Kassenärztlichen Vereinigungen abschaffen will, muss beantworten,
wer die bisherigen Aufgaben künftig übernehmen soll
sagt: Die genaue Ausgestaltung des
Leistungskataloges auf hohem Niveau durch die gemeinsame Selbstverwaltung,
beweist der Gemeinsame Bundesausschuss. Die Verantwortung für die angemessene
Versorgung trägt der Arzt als medizinische Fachperson, nicht der Patient im
Sinne von Eigenverantwortung. Denn das Kostenbewusstsein von Patienten kann zur
Nicht-Inanspruchnahme von notwendigen Leistungen führen.