Donnerstag, 12. September 2013

BDC Wahl-Blog, VI

Heute unsere 6. Frage: Wer soll zukünftig den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Patientenversorgung gewährleisten, wenn das KV-System dazu nicht mehr in der Lage ist?

sagen: Unabdingbar ist für uns auch künftig eine kollektivvertragliche Regelung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Wir halten es weiterhin für den richtigen Weg, dass der Sicherstellungsauftrag für den ambulanten Bereich durch die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen soll. Wir wollen, dass die Beteiligten in einem selbstverwalteten Gesundheitswesen als Partner auf gleicher Augenhöhe handeln.

sagt: Die SPD geht davon aus, dass der Sicherstellungsauftrag bei den KVen verbleibt.




sagen: Wir gehen davon aus, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante ärztliche Versorgung weiterhin bei den Kassenärztlichen Vereinigungen liegen wird. Allerdings wird die Versorgungsplanung und die Sicherstellung mehr und mehr sektorenübergreifend erfolgen müssen. Zu erwägen wäre, den mit dem Versorgungsstrukturgesetz ermöglichten „Gemeinsamen Landesgremium“, bestehend aus Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen und Landeskrankenhausgesellschaft eine stärkere Stellung einzuräumen.

sagt: Solange überzeugende Alternativen fehlen, spricht sich die FDP für eine Beibehaltung der bestehenden Strukturen aus. Wer die Kassenärztlichen Vereinigungen abschaffen will, muss beantworten, wer die bisherigen Aufgaben künftig übernehmen soll




sagt: Die genaue Ausgestaltung des Leistungskataloges auf hohem Niveau durch die gemeinsame Selbstverwaltung, beweist der Gemeinsame Bundesausschuss. Die Verantwortung für die angemessene Versorgung trägt der Arzt als medizinische Fachperson, nicht der Patient im Sinne von Eigenverantwortung. Denn das Kostenbewusstsein von Patienten kann zur Nicht-Inanspruchnahme von notwendigen Leistungen führen.