Im neuen Versorgungsstärkungsgesetz wird auf die medizinische Qualität ein Hohelied gesungen. Während uns dies in den letzten Reformversuchen eher als Feigenblatt imponierte, scheinen es Gesetzgeber und Kassen dieses Mal ernst zu meinen. Ein weiteres Qualitätsinstitut und eine noch stärkere Ausrichtung der Vergütung auf die Ergebnisqualität sollen es richten.
Qualitätssicherung ist natürlich auch uns Chirurginnen und Chirurgen von höchster Wichtigkeit - sowohl das leibliche Wohl der Patienten als auch die Existenz der medizinischen Versorger stehen auf dem Spiel. Viele Initiativen der chirurgischen Fachgesellschaften und Verbände sprechen hier eine eindeutige Sprache.
Dirigistische Maßnahmen zur Qualitätssicherung oder plakative Rankings wie die AOK-Bäumchen werden der erforderlichen differenzierten Bewertung von Behandlungsqualität jedoch nur selten gerecht. Oft ist es sogar fraglich, ob die erhobenen Daten überhaupt für eine objektive Bewertung geeignet sind.
Wird Qualität auf den kameralistischen Blick des Krankenhausökonomen reduziert, begrenzt sich ärztliches Handeln rasch auf die effiziente Erfüllung von Standards und die Optimierung von Prozessen. Die ärztliche und pflegerische Empathie geraten dabei in den Hintergrund.
Es ist die Aufgabe der ärztlichen Gemeinschaft und ihrer Verbände, diese Werte ärztlichen Handelns hoch zu halten, auch wenn sie nicht ökonomisch quantifizierbar sind. Das Vertrauen unserer Patienten in den behandelnden Arzt ist ein ebenso hohes Gut wie die seriöse Finanzierung unseres Gesundheits- und Sozialsystems.
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