Dienstag, 13. Januar 2015

Gesundheitspolitik: Das ändert sich im Reformjahr 2015



Krankenhausreform
2015 stehen grundlegende Veränderungen in der Kliniklandschaft an. Krankenhausplanung und -vergütung sollen sich stärker an der Behandlungsqualität orientieren. Häuser mit besonders guten Leistungen sollen belohnt werden, solchen mit schlechten Behandlungsergebnissen drohen Abschläge, wenn sie die Fehler nicht innerhalb eines Jahres beheben. 

Die Eckpunkte des Bundes und der Länder geben vor, dass Gelder in Zukunft „zielgenauer“ eingesetzt werden sollen. Das sind z.B. eine verbesserte Notfallvergütung, Maßnahmen zur Mengensteuerung, einer bessere Berücksichtigung der Kostensituation von Kliniken bei der Berechnung von Fallpauschalen und Qualitätszuschlägen für Universitätskliniken. Ein Strukturfonds soll dabei helfen, Überkapazitäten abzubauen, Klinikstandorte zu konzentrieren und Krankenhäuser in nicht akutstationäre, lokale Versorgungseinrichtungen umzuwandeln. Dieser Fonds soll einmalig mit 500 Millionen Euro gefüllt werden – mit Mitteln aus dem Gesundheitsfonds. Voraussetzung für die Förderung aus dem Fonds: Nur solche Projekte bekommen Geld, an denen sich das jeweilige Bundesland in gleicher Höhe beteiligt.

Versorgungsstärkungsgesetz
Eines der meist diskutierten gesundheitspolitischen Gesetzesvorhaben, ist das sogenannte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), welches vom Bundeskabinett am 17. Dezember beschlossen wurde. Anfang 2015 werden voraussichtlich die parlamentarischen Beratungen beginnen. Erste Lesung im Bundestag:16. Januar. Voraussichtlich Mitte 2015 könnte das Gesetz dann in Kraft treten. 

Die von der niedergelassenen Ärzteschaft größtenteils abgelehnte Wartezeiten-Regulierung samt Terminservice-Stellen soll allerdings erst sechs Monate später wirksam werden. Weitere heftig kritisierte Regelungen sind die Umwandlung der Kann- in eine Soll-Regelung beim Praxisaufkauf durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), eine stärkere Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung sowie eine Vorgabe zur künftigen Struktur der Vertreterversammlungen von KBV und KVen (Parität von Haus- und Fachärzten).

Anti-Korruptionsgesetz
Ärzte, die der Bestechung überführt werden, müssen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Die Bundesregierung will das Gesetz schon im Januar auf den Weg bringen. Dafür wird der Gesetzgeber einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch schaffen.

E-Health-Gesetz
Die Telematik-Infrastruktur soll schnellstmöglich aufgebaut und genutzt werden. Geplant ist auch, die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte zu beschleunigen. 

Präventionsgesetz
Das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ wurde am 17. Dezember vom Bundeskabinett beschlossen. Wann es in Kraft treten soll, steht aber noch nicht fest. 

Ziel des Präventionsgesetzes ist die Gesundheitsförderung der Bürger in Kita, Schule und Betrieb. Die Leistungen der Kassen zur Früherkennung von Krankheiten sollen weiterentwickelt und das Zusammenwirken von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) und Arbeitsschutz verbessert werden. Zum Beispiel sollen die „U-Untersuchungen“ bei Kindern ausgeweitet werden. Ärzte sollen Patienten künftig Präventionsempfehlungen geben, etwa für konkrete Vorsorgekurse. Kassen sollen den Plänen zufolge bald sieben Euro pro Versichertem für primäre Präventionsleistungen bereitstellen (Richtwert). Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die jährlichen Mehrausgaben der Kassen auf bis zu 270 Millionen Euro ab 2016.

Weitere Änderungen:

Approbationsordnung für Ärzte
Künftig muss jede Universität ihren Medizinstudiums-Absolventen, sofern sie dies wünschen, für vier Monate einen PJ-Platz in der Allgemeinmedizin anbieten; ab Oktober 2015 gilt das zunächst für zehn Prozent der Absolventen eines Prüfungsjahrgangs, ab Oktober 2017 für 20 Prozent, ab 2019 dann für alle Medizinabsolventen. Die Neuregelung ist Bestandteil der bereits 2012 beschlossenen Änderung der Approbationsordnung für Ärzte. 

Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds
Der Steuerzuschuss des Bundes für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird wieder leicht angehoben, und zwar um eine Milliarde auf 11,5 Milliarden Euro. Ab 2016 soll der Bundeszuschuss auf 14 Milliarden Euro und damit wieder auf seine gesetzlich vorgesehene Höhe angehoben werden, ab 2017 bei 14,5 Milliarden Euro fixiert werden. Dies steht im Haushaltsbegleitgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat.

GKV-Beiträge
Zum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz zur GKV auf 14,6 Prozent (bisher 15,5 Prozent) gesenkt. Diesen Satz zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Es entfällt der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, den nur die Mitglieder zu zahlen hatten. Dafür kann jede Kasse einen Zusatzbeitrag von den Mitgliedern erheben, über dessen Höhe sie selbst entscheidet.