BDC-Pressemitteilung
Laut aktuellem Nachtrag zum Strukturvertrag zwischen der AOK Hessen und der
Kassenärztlichen Vereinigung Hessen können Vertragsärzte mit einer
Zuschlagsprämie rechnen, wenn sie Patientinnen und Patienten an Krankenhäuser
überweisen, die nach Einschätzung der AOK bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) sieht diese Vorgehensweise
als Versuch, die Krankenhauslandschaft mithilfe von Zuwendungen zu regulieren.
Dies sei allerdings Aufgabe der Politik – nicht der Krankenkassen.
Der besagte Nachtrag zum
Betreuungsstrukturvertrag in Hessen beinhaltet, zusätzlich 9 Euro bei
AOK-Patienten abrechnen zu können, wenn der Vertragsarzt eine Klinikempfehlung
nach Vorgabe des AOK-Krankenhausnavigators ausspricht. „Bisher gibt es keinen
Nachweis, dass das AOK-Rating die Qualität verbessert hat, obwohl dieses System
seit Jahren praktiziert wird“, kritisiert Prof. Dr. h.c. Dr. med. Hans-Joachim
Meyer, Präsident des BDC. Abgerechnet werden dürften aber nur Leistungen, die
den Nachweis ihrer Effektivität erfüllt haben. „Aus diesem Grund erachten wir
die Abrechenbarkeit von Empfehlungen niedergelassener Kollegen nach Vorgabe des
„Bäumchen-Systems“ der AOK für rechtswidrig“, so Meyer.
Jedes Jahr veröffentlicht die AOK einen
Bericht zur „Qualitätssicherung durch Qualitätsinformation, Messung von
Ergebnisqualität mit Routinedaten (QRS)“. Dieser Bericht soll Patientinnen und
Patienten dabei helfen, das richtige Krankenhaus für die jeweiligen Beschwerden
zu finden. Die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser dienen als Grundlage für
Auswertungen, die von der AOK als Punkte- bzw. „Bäumchen-System“ dargestellt
werden.
[1] 3. Nachtrag zum Strukturvertrag zur
Weiterentwicklung der Betreuungsstrukturen für Patienten mit gesteigertem
Versorgungsbedarf
zwischen der AOK – Die Gesundheitskasse in
Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vom 17.02.2014. https://www.kvhessen.de/fileadmin/media/documents/Mitglieder/Publikationen/Rundschreiben/Rundschreiben_2017/170517_Anlage_RS_Betreuungsstrukturvertraege.pdf
(04.07.2017)