Mittwoch, 4. Februar 2015

Regelungen zu „Schmuck und Fingernägel“ in Klinik und Praxis


Seit April 2014 gibt es neue Regelungen, bzgl. „Schmuck und Fingernägel“ bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern.

An Händen und Unterarmen dürfen folge
nde Dinge nicht getragen werden:
  • Schmuckstücke,
  • Ringe, einschließlich Eheringe,
  • Armbanduhren,
  • Piercings,
  • künstliche Fingernägel und
  • sogenannte Freundschaftsbänder

Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.

Außerdem kann nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung auch Nagellack und Nagelgel in allen Bereichen untersagt werden, in denen eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.