Seit April 2014 gibt es neue Regelungen, bzgl. „Schmuck und Fingernägel“ bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern.
An Händen und Unterarmen dürfen folgende Dinge nicht getragen werden:
- Schmuckstücke,
- Ringe, einschließlich Eheringe,
- Armbanduhren,
- Piercings,
- künstliche Fingernägel und
- sogenannte Freundschaftsbänder
Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.
Außerdem kann nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung auch Nagellack und Nagelgel in allen Bereichen untersagt werden, in denen eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen ist.
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