Donnerstag, 5. September 2013

BDC Wahl-Blog, IV


Heute unsere 4. Frage: Wie stehen Sie zur „De-Professionalisierung“ des Arztberufes? Welche Tätigkeiten wollen Sie an nichtärztliche Leistungserbringer übertragen?

sagen: Abgrenzungen zwischen Institutionen und Professionen wollen wir wegen Mehrfacherkrankungen und regionaler Ungleichheit auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit überprüfen und die Tätigkeiten zu neuen Berufsbildern weiterentwickeln. Die Therapiefreiheit des Arztes ist jedoch ein hohes Gut, das wir schützen werden. Einige Behandlungstätigkeiten können probeweise auf ausgebildete Kranken- und Altenpflegekräfte übertragen werden. Die Diagnose selbst sowie die Therapie bleiben weiter in ärztlicher Hand.

sagt: Wir halten grundsätzlich am Arztvorbehalt fest. Arztentlastende Tätigkeiten, i.S. der Delegierung, die zu effizienteren Abläufen und zu Zeitgewinnen für die ärztliche Behandlung am Patienten führen, sollten gefördert werden, weil nur über eine bessere Kooperation und eine stärkere Einbeziehung auch der nichtärztlichen Berufe die Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Fläche sichergestellt werden kann.

sagen: Die Qualität der Gesundheitsversorgung hängt immer mehr von einer guten Zusammenarbeit unterschiedlicher Gesundheitsberufe ab. Dies muss sich auch in einer veränderten Arbeits- und Aufgabenteilung zwischen ihnen widerspiegeln. Dazu wollen wir einen Dialog mit den Vertretungen der Gesundheitsberufe führen, der etwa in ein „Allgemeines Heilberufe-Gesetz“ mündet.

sagt: Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird man zukünftig auch intensiver als bisher darüber nachdenken müssen, welche Aufgaben Ärzte selbst übernehmen müssen und welche Aufgaben von anderen Berufsgruppen und unter welchen Bedingungen wahrgenommen werden können. Dies kann nur gemeinsam mit der Ärzteschaft gelingen.


sagt: Neue Versorgungsformen, wie poliklinische Strukturen oder Gemeindeschwester-Stationen, sind zu fördern. So sollten erfolgreich erprobte Modellprojekte, wie beispielsweise AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health-gestützte, Systemische Intervention) überall angewendet werden, um  den Arzt vor Ort zu entlasten. Allerdings müsste die gesetzliche Beschränkung auf unterversorgte Gebiete aufgehoben und die Aufgaben ausgeweitet werden. Das Gemeindeschwester-Modell verdient eine Renaissance.

Der nächste Wahlblog folgt am 9. September 2013.