Heute unsere 4. Frage: Wie
stehen Sie zur „De-Professionalisierung“ des Arztberufes? Welche Tätigkeiten
wollen Sie an nichtärztliche Leistungserbringer übertragen?
sagen: Abgrenzungen zwischen Institutionen
und Professionen wollen wir wegen Mehrfacherkrankungen und regionaler
Ungleichheit auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit
überprüfen und die Tätigkeiten zu neuen Berufsbildern weiterentwickeln. Die
Therapiefreiheit des Arztes ist jedoch ein hohes Gut, das wir schützen werden.
Einige Behandlungstätigkeiten können probeweise auf ausgebildete Kranken- und
Altenpflegekräfte übertragen werden. Die Diagnose selbst sowie die Therapie
bleiben weiter in ärztlicher Hand.
sagt: Wir halten grundsätzlich am
Arztvorbehalt fest. Arztentlastende Tätigkeiten, i.S. der Delegierung, die zu
effizienteren Abläufen und zu Zeitgewinnen für die ärztliche Behandlung am
Patienten führen, sollten gefördert werden, weil nur über eine bessere
Kooperation und eine stärkere Einbeziehung auch der nichtärztlichen Berufe die
Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Fläche sichergestellt werden
kann.
sagen: Die Qualität der Gesundheitsversorgung
hängt immer mehr von einer guten Zusammenarbeit unterschiedlicher
Gesundheitsberufe ab. Dies muss sich auch in einer veränderten Arbeits- und
Aufgabenteilung zwischen ihnen widerspiegeln. Dazu wollen wir einen Dialog mit
den Vertretungen der Gesundheitsberufe führen, der etwa in ein „Allgemeines
Heilberufe-Gesetz“ mündet.
sagt: Vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung wird man zukünftig auch intensiver als bisher darüber nachdenken
müssen, welche Aufgaben Ärzte selbst übernehmen müssen und welche Aufgaben von
anderen Berufsgruppen und unter welchen Bedingungen wahrgenommen werden können.
Dies kann nur gemeinsam mit der Ärzteschaft gelingen.
sagt: Neue Versorgungsformen, wie poliklinische
Strukturen oder Gemeindeschwester-Stationen, sind zu fördern. So sollten
erfolgreich erprobte Modellprojekte, wie beispielsweise AGnES (Arztentlastende,
Gemeindenahe, E-Health-gestützte, Systemische Intervention) überall angewendet
werden, um den Arzt vor Ort zu
entlasten. Allerdings müsste die gesetzliche Beschränkung auf unterversorgte Gebiete aufgehoben und die Aufgaben ausgeweitet werden.
Das Gemeindeschwester-Modell verdient eine Renaissance.
Der nächste Wahlblog folgt am 9. September 2013.