Noch bis Ende 2014 will die Bundesregierung den Entwurf
eines E-Health-Gesetzes vorstellen. Erste Inhalte wurden auf dem 5. Nationalen
Fachkongress Telemedizin vorgestellt.
Das Gesetz soll zum Beispiel klare Fristen für Notfalldaten
und Entlassbriefe auf der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) enthalten. Weiterhin soll die Telematik-Infrastruktur
für weitere Anwendungen im Gesundheitsbereich geöffnet werden.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt immer mehr zu.
Wichtig ist jetzt, Bevölkerung und Akteure des Gesundheitswesens mitzunehmen. Eine
erfolgreiche Umsetzung kann nur mit Unterstützung der Ärzte gelingen.
Laut Bundesgesundheitsministerium sprechen drei Gründe für
die Telemedizin, E-Health und Co.: Die Versorgung kann erstens verbessert
werden, zweitens auch flächendeckend sichergestellt werden und drittens bietet
die Digitalisierung Chancen für Innovationen und den Wirtschaftsstandort
Deutschland.
(Quelle: OPG)