Wie Ärzte sich gefahrlos durch die Social Media manövrieren
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Mit Facebook, Google+, Blog und Co. haben auch Ärzte nie
dagewesene Möglichkeiten, sich im Netz darzustellen oder mit Patienten und
Kollegen auszutauschen. Doch Vorsicht: wenn Daten ins Spiel kommen, die eindeutig einer
Person zuzuordnen sind, ist das ein Verstoß gegen die ärztliche
Schweigepflicht!
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat jetzt einen kostenlosen
Leitfaden: "Ärzte in sozialen Medien - Worauf Ärzte und Medizinstudenten
bei der Nutzung sozialer Medien achten sollten" herausgegeben.
Darin heißt es: „Ärzte müssen alle Maßnahmen ergreifen, um
die Vertraulichkeit der individuellen Arzt-Patienten-Beziehung und den
Datenschutz zu gewährleisten". Die Gefahr von Beiträgen über
Kraankheitsverläufe u.Ä. besteht häufig in der Verknüpfung von websites, Posts
und Chats. Selbst, wenn ein Arzt weder Patienten-Namen noch Klinik nennt, ist ein Fall durch Quereinträge oft
schnell ent-anonymisiert. "Die Unkenntnis des Arztes kann dabei nicht als
Entschuldigung für den Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dienen", so
die BÄK. Zusätzlich geraten Patientendaten
auch zunehmend ins Visier von Hackern.
Aber wie können Ärzte dann korrekt im Web aus ihrem
Arbeitsalltag berichten?
"Vor dem Einstellen
von patientenbezogenen Informationen sollte die Zielsetzung des Vorhabens
hinterfragt werden und der Patient um sein Einverständnis gebeten werden. Wenn
ein Arzt es für probat hält, eine Fallschilderung oder andere Informationen mit
Patientenbezug in einem sozialen Netzwerk zu veröffentlichen - beispielsweise
aus wissenschaftlichen Gründen - darf eine Identifizierung des Patienten nicht
möglich sein. Die Verwendung eines Pseudonyms ist dabei oft nicht ausreichend -
meist müssen Detailinformationen des Falls verfremdet werden. Um die
Vertraulichkeit gegenüber dem Patienten zu gewährleisten, muss der Arzt
sicherstellen, dass der Patient auch durch die Summe der online zur Verfügung
stehenden Informationen nicht identifiziert werden kann!"
Alle Infos - im Leitfaden
der BÄK
(Quellen: BÄK, Dt. Ärzteblatt)